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Hausordnung

1.   Zweck

 

Zweck der Hausordnung ist es einen Raum für alle Kinder und Jugendliche zu schaffen, in dem sie gerne, selbstgestaltet und geschützt ihre Freizeit verbringen können.

 

2.   Geltungsbereich

 

Diese Verfahrensanweisung gilt für die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen „Die Nische“ und „Villa Pelikan“ der Arbeiterwohlfahrt Berlin Spree-Wuhle e. V.

 

3.   Durchführung

 

Die Einrichtungen haben jeweils eine Hausordnung, die für alle ersichtlich aushängt und definieren jeweils gesondert, wie mit Verstößen gegen die Hausordnung umgegangen wird.  

 

4.   Mitgeltende Unterlagen

 

  • Hausordnung in leichter Sprache
  • Hausregeln mit Nutzer*innen ausgearbeitet im Eingangsbereich

 

 

§1       Der Träger hat das Hausrecht über die Einrichtung und das Gelände. Die Ausübung obliegt ausschließlich den festangestellten Mitarbeiter*innen der Villa Pelikan.

 

§2       Die KJFE ist geöffnet für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 21 Jahre. Das Gelände außerhalb der Öffnungszeiten zu betreten ist untersagt.

 

§3      Für Geld, Wertsachen und anderes privates Eigentum kann keine Haftung übernommen werden

 

          §4        In der KJFE ist ein friedliches und faires Miteinander die Regel.

Gewalt ist untersagt. Dazu zählen neben körperlicher Gewalt auch Beleidigungen und Anschreien.

 

§5         (1)  In der KJFE ist es untersagt, die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) zu verletzen. Das Verwenden und Verbreiten von verbotenen Kennzeichen und Symbolen, die die Würde des Menschen missachten oder für verfassungsfeindliche/-widrige Organisationen stehen oder diese repräsentieren sind Straftaten.

 

            (2)  Jegliche Abwertung anderer aufgrund von Geschlecht, Sprache, Hautfarbe, Religion, Herkunft, Sexualität, Behinderung und ähnliches ist zu unterlassen.

 

            (3)  Absatz 5.1 und 5.2 gilt auch bei Nutzung der PCs der KJFE, insbesondere bei der Internetnutzung. Es ist untersagt, Inhalte im Sinn des vorstehenden Absatzes abzurufen oder zu verbreiten.

 

§6          (1) Das Gelände und die Gebäude mit ihren Räumen, Anlagen und dem Inventar werden sorgfältig behandelt und sind zweckentsprechend zu benutzen.

 

              (2) Beschädigung, Verschmutzungen, Entwendungen und das Betreten von geschlossenen Bereichen sind Straftaten.

 

§7         (1) In der KJFE während der regulären Öffnungszeiten besteht Alkoholverbot. Dieses gilt sowohl für den Besitz als auch den Konsum.

Der Besitz und das Mitführen von Waffen, sowie von illegalen Substanzen ist generell verboten.

 

             (2) Des Weiteren gilt auf dem gesamten Gelände der KJFE ein absolutes Rauchverbot (für Personen unter 18 Jahre), ggf. ist das Rauchen in gekennzeichneten Bereichen möglich.

 

§8            (1) Werben für eine Partei oder deren Jugendorganisationen ist untersagt.

 

§9       Den Anweisungen der Mitarbeiter*innen der KJFE oder deren Beauftragten ist im Gebäude und auf dem Gelände jederzeit Folge zu leisten.

 

§10        (1) Bei Verstoß gegen die Hausordnung sind die Mitarbeiter*innen dazu berechtigt eine sofortige Mahnung bzw. einen Hausverweis/-verbot auszusprechen.

 

                (2) Bei sofortigem Hausverweis wird ein gezahltes Entgelt nicht erstattet.

 

 

§11  Kinder und Jugendliche der Einrichtung dürfen nicht fotografiert und gefilmt werden.

 

 

           §12   Erwachsene Besucher*innen sind willkommen! Da unsere Einrichtung von und

          für Kinder und Jugendliche konzipiert ist, gelten für Erwachsene natürlich

          besondere Hausregeln.

 

(1)   Die allgemeinen Hausregeln gelten für alle.

 

(2)  Kinder-/Jugendliche-begleitende, pädagogisch- arbeitende Personen (bspw. Einzelfallhelfer*innen o.ä.), die sich regelmäßig in der Einrichtung aufhalten, müssen der Einrichtungsleitung einen Nachweis über den Besitz eines erweiterten Führungszeugnisses vorlegen.

 

(3)  Den pädagogischen Mitarbeiter*innen obliegt die Entscheidung welche Personen Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen des offenen Bereiches aufnehmen dürfen.

 

(4)   Erwachsene Besucher*Innen melden sich beim Betreten des Einrichtungsgeländes zunächst bei einer/m pädagogischen Mitarbeiter*Innen.

 

(5)   Jegliche Konflikte werden innerhalb der Einrichtung zunächst an das pädagogische Team herangetragen. Gemeinsam können wir dann eine mögliche Herangehensweise erarbeiten.

 

(6)   Pädagogische Maßnahmen werden ausschließlich vom pädagogischen Team der Villa Pelikan durchgeführt.

 

(7)   Externe pädagogische Maßnahmen werden grundsätzlich nicht in die Einrichtung hereingetragen (z.B. Computerverbot, Stubenarrest). Sie können aber selbstverständlich kommuniziert und thematisiert werden.

 

(8)   Die Kinder und Jugendlichen werden unter sich gelassen.

 

(9)   Persönliche und/oder familiäre Probleme erwachsener Besucher*innen werden innerhalb der Einrichtung nicht thematisiert. Dies gilt auch für das Führen etwaiger Telefonate innerhalb des Geländes.

 

(10)   Jegliche Form von Gewalt ist absolut verboten! (seelische, körperliche und psychische) und führt unweigerlich zum Hausverbot.

 

(11)   Nach außen getragene Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Faschismus, Sexismus oder anderweitige Diskriminierungen (Aussagen, Kleidungsaufdrucke, Gesten o.ä.) werden nicht geduldet und führen ebenfalls zum Hausverbot. Die Einschätzung und Entscheidung obliegt stets den Pädagog*innen vor Ort.

 

 

DAS TEAM
 

 

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LEITBILD
 

Das Augenmerk unseres pädagogischen Handelns liegt auf der Partizipation unseres Klientel.

 

 

 

 

 

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GESCHICHTE
 

Vom Berliner Bundes-Schützenhaus zur Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Villa Pelikan.

 

 

 

 

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HAUSORDNUNG
 

Zweck der Hausordnung ist der Schutz der Gäste und der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung (KJFE). Grundlage sind die geltenden Gesetze.

 

 

 

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